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Der

Wettbewerb

Über den Wettbewerb

Über 32.000 Beschäftigte und Auszubildende in der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege stellen im Saarland die Versorgung und Betreuung für kranke, pflegebedürftige und an einer Demenz erkrankte Menschen sicher. Sie alle sind Tag täglich mit Herzblut bei der Sache. Ihre Arbeit findet weitgehend im Verborgenen statt. Um Sie mehr in die Öffentlichkeit zu stellen, bieten wir die Gelegenheit in diesem besonderen Jahr „Saarlands Pflegehelden“ im Rahmen eines Online-Wettbewerbes zu küren.

Pflege bietet vielfältige Möglichkeiten und berufliche Perspektiven bei der Arbeit mit Menschen in allen Altersstufen in der Wohnung der Pflegebedürftigen, in der Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus.

In der Pflege arbeitende Menschen müssen belastbar, feinfühlig und tatkräftig sein. Organisationstalent ist ebenfalls gefragt. Auch darf die Sorge für die eigene Gesundheit nicht fehlen. Im Alltag wird ihnen Einiges abverlangt, so dass sie zu Recht als Pflegehelden bezeichnet werden können.

Dieser Wettbewerb soll einen Beitrag dazu leisten, die Vielfältigkeit der Pflege zu zeigen.

Wettbewerbsphasen:

Im Zeitraum vom 15. September bis 31. Oktober 2021 können „Pflegehelden“ sowohl von Freunden, Kolleginnen und Kollegen als auch von Angehörigen oder selbst Betroffenen vorgeschlagen werden.

Danach folgt die Phase der Online-Abstimmung in der Zeit vom
1. November. bis 15. November.

Siegerinnen bzw. Sieger sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Platz Eins erhält 1.000 Euro; der oder die Zweitplatzierte kann sich über 500 Euro freuen. Der dritte Platz erhält 250 Euro.

Teilnahmebedingungen:

Wer darf nominieren?

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren. Jede Person kann im Zeitraum vom 15. September bis zum 31. Oktober 2021 einen oder mehrere Pflegehelden, -teams oder Azubis vorschlagen (aber nicht sich selbst). Der Wettbewerb hat die Pflegekräfte im Fokus.

Mit dem Einreichen des Vorschlags auf www.saarlands-pflegehelden.de erklärt der Nominierende, dass er das Einverständnis zur Nominierung von den vorgeschlagenen Person(en) eingeholt hat und auf Nachfrage auch schriftlich belegen kann.

 Wer darf vorgeschlagen werden?

Beschäftigte ab 16 Jahren mit einem gültigen Arbeitsverhältnis im Saarland können für den Online-Wettbewerb „Pflegehelden“ vorgeschlagen werden. Sie müssen zum Zeitpunkt der Nominierung in der Pflege tätig sein, eine Pflegeausbildung absolviert haben oder sich noch in Ausbildung befinden.

Mit einem Foto der nominierten Person, erhöhen sich die Chancen im Wettbewerb. Mit dem Hochladen des Fotos bestätigen die Nominierten, die Rechte an diesem Bild vollumfänglich zu besitzen, und garantieren, dass es frei von Rechten Dritter ist und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Alle abgebildeten und erkennbaren Personen müssen explizit mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Eine Einverständniserklärung zur vorgenannten Nutzung muss persönlich vorliegen und auf Nachfrage vorgezeigt werden können.

Jede und jeder Teilnehmende am Wettbewerb „Saarlands Pflegehelden“ räumt dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den hochgeladenen Fotos kostenfrei ein. Diese umfassen ebenfalls das Recht zur Bearbeitung des eingesandten Fotos für Wettbewerb oder mediale Berichterstattung und schließen die Verbreitung auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen des Veranstalters sowie auf denen der Kooperationspartner des Wettbewerbs ein.

Grundsätzlich gilt:

Eingereichte Beiträge, die gegen den guten Geschmack oder geltendes Recht verstoßen, schließt der Veranstalter von der Teilnahme am Wettbewerb aus. Dies gilt ebenfalls bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und bei eindeutig werblichen Nominierungen, die auf die Bewerbung von Pflegeeinrichtungen abzielen.

 

Wer darf abstimmen?

Alle natürlichen Personen dürfen ihre Stimme abgeben. Jede Person verfügt dabei über eine Stimme je Wettbewerbsbeitrag.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bereits im laufenden Wettbewerb Stimmabgaben auszuschließen, bei denen der Verdacht auf unfaires Handeln und Manipulation besteht oder der Einsatz von automatisierten Voting-Scripten, Bots oder ähnlichen Anwendungen vermutet wird. Denn die Teilnahme durch Unternehmen und/oder Privatpersonen, die im Zuge von sogenannten Massenregistrierungen mehrere Teilnehmer gleichzeitig anmelden sowie der Einsatz sonstiger automatisierter Programme oder Skripte sind auf der Website untersagt. Auch Stimmabgaben über sogenannte Trash-Mails oder Wegwerf-Adressen werden nicht in der Wertung berücksichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie wird abgestimmt?

Nach dem Ende der Nominierungsphase startet das Online-Voting auf der Website www.saarlands-pflegehelden.de. Vom 1. November bis 15. November 2021 können alle Interessierten zunächst am Online-Voting über die beliebtesten Pflegehelden abstimmen. Wer am Ende des Zeitraums die meisten Stimmen im Online-Voting erhalten hat, gehört zu den Siegern. Vergeben werden drei Preise. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Gewinne für Pflegehelden

Gesundheitsministerin Monika Bachmann ehrt die Sieger des Wettbewerbs im Rahmen einer Feierstunde und überreicht die Preisgelder.

Sie entscheiden

In der ersten Phase kann jede*r Menschen, die hauptamtlich in der Pflege arbeiten, vorschlagen. Die Gründe für den Vorschlag können unterschiedlich sein: besondere Freundlichkeit, ständig gute Laune bei der Arbeit, respektvoller und sensibler Umgang mit kranken, pflegebedürftigen oder an einer Demenz erkrankte Menschen, ein besonders gutes Arbeitsklima

Es sind die kleinen Geschichten des Alltags und die Menschen dahinter, die die Wahl zu „Saarlands Pflegehelden" entscheiden.